Offener Brief an die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg
Antwort des Abgeordneten Dr. Dietrich Birk (CDU)
Rundfunkgebühr Internet-PCs
Datum: 10.03.2005 11:23
Von: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de
An:
Guten Tag Herr
im Auftrag von Herrn Dr. Birk übersende ich Ihnen anbei sein Schreiben
vom 17. Februar 2005 an Herrn Staatsminister Müller zu Ihrer
freundlichen Kenntnisnahme.
Eine Antwort steht bis dato noch aus, weshalb wir Ihnen bislang nicht
geantwortet haben. Sobald uns eine Antwort von Seiten des
Staatsministeriums vorliegt, werden wir Ihnen gerne auch diese
zukommen lassen.
Wir würden uns freuen, wenn dies dazu beitragen könnte, ihr
vernichtendes Urteil über die Arbeit der Abgeordneten der
CDU-Landtagsfraktion zu entkräften.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Höllinger
- Mitarbeiter -
-----------------------------
Dr. Dietrich Birk MdL
Dr.-Engel-Weg 11
73035 Göppingen
Telefon: 0711 / 2063 - 987
Telefax: 0711 / 2063 - 991
E-Mail: dietrich.birk@cdu.landtag-bw.de
Internet: www.dietrich-birk.de
Herrn Staatsminister
Ulrich Müller MdL
Staatsministerium
Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
16. Februar 2005
Einführung von Rundfunkgebühren für Internet-PCs
Sehr geehrter Herr Minister,
lassen Sie mich hinsichtlich der beabsichtigten Einführung von
Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer ab dem Jahr 2007 auf Sie
zukommen.
Meines Wissens haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am 8.
Oktober 2004 grundsätzlich darauf verständigt, ab 1. Januar 2007 für
jeden Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren in vollem Umfang
über die GEZ zu erheben. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh-
oder Rundfunkempfang, etwa eine analoge TV- oder digitale DVB-Karte
ist hierbei - im Gegensatz zur österreichischen Gesetzgebung - nicht
notwendig. Wer bislang kein Radio- oder Fernsehgerät besitzt, dafür
aber einen PC mit Internet-Anschluss, soll künftig in vollem Umfang
gebührenpflichtig werden. Für Firmen ist meiner Kenntnis nach
vorgesehen, die Gebühr grundstücksbezogen zu erheben. Unternehmen
würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, wenn sie nicht
bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder
Radiogeräte bezahlen, die Mitarbeiter im Unternehmen nutzen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich über den derzeitigen
Sachstand in dieser Sache informieren und mir eine Stellungnahme Ihres
Ministeriums zukommen lassen könnten, in welchem Umfang sich negative
Auswirkungen auf Privathaushalte und vor allem auf die Wirtschaft
ergeben könnten. Unternehmen mit einer zusätzlichen Abgabe zu
belasten, nur weil sie internetfähige PCs einsetzen, widerspricht
meines Erachtens den wirtschaftspolitischen Grundsätzen unserer
Politik.
Zudem möchte ich Sie bitten, mir eine Einschätzung zukommen zu lassen,
welche Chancen in absehbarer Zeit für eine grundsätzliche Reform des
GEZ-Gebührensystems bestehen, etwa in Form einer pauschalen
"Mediengebühr" pro Haushalt. Dies würde meiner Ansicht nach vor allem
auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die derzeitige
Gebührenerfassung mit der zunehmenden technischen
Innovationsgeschwindigkeit kaum noch mithalten kann, die immer neue
Produkte auf den Markt bringt, über die theoretisch der Empfang von
Rundfunkprogrammen möglich wäre (UMTS, W-LAN, etc.).
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietrich Birk MdL
----------------------------------------------------------------------
Re: Rundfunkgebühr Internet-PCs
Datum: 11.03.2005 23:15
Von:
An: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de
Sehr geehrter Herr Dr. Birk und Herr Höllinger,
Am Donnerstag, 10. März 2005 11:23 schrieben Sie:
> im Auftrag von Herrn Dr. Birk übersende ich Ihnen anbei sein
> Schreiben vom 17. Februar 2005 an Herrn Staatsminister Müller zu
> Ihrer freundlichen Kenntnisnahme.
>
> Eine Antwort steht bis dato noch aus, weshalb wir Ihnen bislang
> nicht geantwortet haben. Sobald uns eine Antwort von Seiten des
> Staatsministeriums vorliegt, werden wir Ihnen gerne auch diese
> zukommen lassen.
Vielen Dank für Ihre Antwort mit der Information über Ihre Anfrage bei
Herrn Staatsminister Müller. Ich bin gespannt auf dessen Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------------------------------------
AW: Rundfunkgebühr Internet-PCs
Datum: 16.03.2005 11:56
Von: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de
An:
Guten Tag Herr
im Auftrag von Herrn Dr. Birk übersende ich Ihnen wie angekündigt das
Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Müller zu Ihrer freundlichen
Kenntnisnahme, das wir zu Beginn dieser Woche erhalten haben. Wir
hoffen, Ihnen damit fundiert Auskunft zur Sache gegeben zu haben.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Birk selbstverständlich gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Höllinger
- Mitarbeiter -
-----------------------------
Dr. Dietrich Birk MdL
Dr.-Engel-Weg 11
73035 Göppingen
Telefon: 0711 / 2063 - 987
Telefax: 0711 / 2063 - 991
E-Mail: dietrich.birk@cdu.landtag-bw.de
Internet: www.dietrich-birk.de
Herrn
Dr. Dietrich Birk, MdL
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Stuttgart, den 08. März 2005
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Dr. Birk,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.02.2005, mit dem Sie um nähere
Informationen im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenpflicht von
Internet-PCs bitten. Gerne teile ich Ihnen den aktuellen Sachstand
hierzu mit.
Die Regierungschefs der Länder haben im Oktober vergangenen Jahres den
Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, mit dem u.a. die
Höhe der Rundfunkgebühr für die Gebührenperiode 2005 bis 2008
festgelegt wurde. Der Staatsvertrag, der derzeit dem Landtag zur
Zustimmung vorliegt (Drs. 13/3784), soll am 1. April 2005 in Kraft
treten. Die Behandlung des Zustimmungsgesetzentwurfs im Ständigen
Ausschuss ist am 10. März 2005, die zweite Lesung im Plenum am 16.
oder 17. März 2005 vorgesehen.
Der Staatsvertrag enthält u.a. auch eine Regelung der
Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie
Internet-PCs. An der bisherigen Systematik der
Rundfunkgebührenerhebung ändert sich hierdurch nichts. Nach wie vor
bleibt es dabei, dass Voraussetzung für die Gebührenpflicht das
Bereithalten eines Empfangsgeräts ist (§ 2
Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Aufgrund des Zusammenwachsens der
verschiedenen Plattformen in der Informationstechnologie (so genannte
Konvergenz) ist bereits seit einiger Zeit der Rundfunkempfang auch
über das Internet möglich. Um die Entwicklung des Internets jedoch
nicht zu beeinträchtigen, sind Internet-PCs zunächst bis zum
31.12.2004 von der Rundfunkgebühr ausgenommen worden. Mit dem Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde dieses sog. "PC-Moratorium"
letztmalig bis zum 31.12.2006 verlängert (§ 5a
Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
An dem bestehenden PC-Moratorium ändert der Achte
Rundfunkänderungsstaatsvertrag nichts. Die Gebührenbefreiung bis zum
31.12.2006 bleibt bestehen. Der Staatsvertrag regelt allein den
künftigen Umgang mit Internet-PCs ab dem 1. Januar 2007. Es ist unter
allen Ländern unstreitig, dass Internet-PCs inzwischen echte
Rundfunkempfangsgeräte sind. Bisher war der Rundfunkempfang über das
Internet eher eine Randerscheinung, was sich jedoch mit Zunahme
breitbandiger Internetanschlüsse auch im privaten Bereich ändern wird.
Bereits jetzt können alle ARD-Hörfunkprogramme und auch einzelne
Fernsehsendungen live über das Internet empfangen werden (sog.
"Streaming"). Dieser Empfang ist nicht mit der sog. "TV-Karte" im PC
zu verwechseln. TV-Karten sind bereits heute gebührenpflichtig.
Unter allen Ländern ist deshalb unstreitig, dass eine weitere
Verlängerung des Moratoriums aufgrund dieser Entwicklung nicht mehr
vertretbar ist.
Nach der geltenden Rechtslage würden ab dem 01.01.2007 alle - auch
alle gewerblichen - Internet-PCs gebührenpflichtig werden. Um dieses,
angesichts der vielseitigen Einsatzgebiete der PCs sicherlich
unbefriedigende Ergebnis abzumildern, ist im Achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgender Kompromiss vorgesehen:
1. Im privaten Bereich werden die Internet-PCs zwar gebührenpflichtig,
fallen allerdings unter die sog. "Zweitgeräteregel". Dies bedeutet,
dass für die Haushalte, die bereits über Fernsehen oder Radio
verfügen, keine zusätzliche Gebühr mehr anfällt. Rundfunkgebühren
für Internet-PCs werden also nur in einem Haushalt fällig, der zwar
Internet, aber weder Radio noch Fernsehen hat.
2. Im gewerblichen Bereich wird für die Internet-PCs die
"Zweitgeräteregel" eingeführt. Grundsätzlich gilt im gewerblichen
Bereich, dass für alle Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten sind.
Für Internet-PCs gilt dann, dass in solchen Betrieben, die bereits
über ein herkömmliches Rundfunkgerät verfügen, keine zusätzlichen
Gebühren mehr anfallen. Gibt es in einem Betrieb keine
Rundfunkgeräte, ist nur für einen PC eine Rundfunkgebühr zu
entrichten. Alle anderen PCs sind in diesem Fall aufgrund der
Zweitgeräteregel von der Gebühr befreit. Im Ergebnis wird ein
Betrieb also unabhängig von der Anzahl der vorgehaltenen
Internet-PCs mit maximal einer Rundfunkgebühr pro Grundstück
belastet.
Mit den neuen Bestimmungen wurde der vom Bundesverfassungsgericht
bestätigte Grundsatz des Anknüpfens der Rundfunkgebühr an die
technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs unter Einschluss
neuartiger Empfangsgeräte konsequent fortentwickelt, ohne damit
nennenswerte zusätzliche Belastungen einzuführen. Dieser Gedanke
beruht letztlich auf der solidarischen Verpflichtung aller
Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer, über die Rundfunkgebühr einen
Beitrag zur angemessenen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben zu
leisten. Die neuen Regelungen führen darüber hinaus nicht - wie
vielfach angenommen - zu höheren Einnahmen bei den Rundfunkanstalten.
Denn die den Rundfunkanstalten durch die KEF zugestandenen
finanziellen Mittel orientieren sich ausschließlich an dem für die
jeweilige Gebührenperiode festgelegten Bedarf der Anstalten.
Eine grundsätzliche Reform des Rundfunkgebührensystems ist derzeit
nicht Gegenstand der Gespräche in der Rundfunkkommission der Länder.
In diesem Zusammenhang dürfte es auch ratsam sein, zunächst den
Ausgang des EU-Beihilfeverfahrens wegen der Online-Aktivitäten und der
Produktionstöchter von ARD und ZDF abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Müller
----------------------------------------------------------------------
Re: AW: Rundfunkgebühr Internet-PCs
Datum: 19.03.2005 20:14
Von:
An: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de
Sehr geehrter Herr Dr. Birk,
vielen Dank für die Übersendung der Antwort von Herrn Staatsminister
Müller.
Folgende Bemerkung kann ich mir dazu nicht verkneifen:
Das wirklich Erschreckende an dem Thema ist, mit welcher arroganten
und monomanischen Ignoranz die bisher angesprochenen Landespolitiker
der Tatsache begegnen, daß die Rundfunkgebühr durch die Erweiterung
auf das Internet untrennbar mit Dingen verkoppelt wird, die überhaupt
nichts mit Rundfunk zu tun haben.
Bei einem Fernseher oder Videorekorder kann das Empfangsteil
stillgelegt und so von der Rundfunkgebühr befreit werden. Aber die
Geräte ohne funktionierende Empfangsteile können zum Betrachten von
Videos oder DVDs weiterhin benutzt werden. Der Fernsehempfang ist von
anderen Gerätefunktionen technisch abkoppelbar.
Ein am Internet angeschlossener PC kann natürlich immer auch
Web-Seiten und Video-Streaming von ARD und ZDF abrufen, wofür die
Rundfunkgebühr verlangt wird. Aber damit wird diese Gebühr technisch
untrennbar z.B. mit E-Mail gekoppelt, weil beide über das gleiche
Medium laufen. Was hat das wichtige Kommunikationsmittel E-Mail mit
der Finanzierung von ARD und ZDF zu tun?
Rundfunkgebühr für E-Mail!?
Ist das überhaupt rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------------------------------------
Fwd: Re: AW: Rundfunkgebühr Internet-PCs
Datum: 03.04.2005 20:38
Von:
An: Dietrich.Birk@cdu.landtag-bw.de
Sehr geehrter Herr Dr. Birk,
Herr Staatsminister Ulrich Müller erwähnte in seinem Schreiben an Sie
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da ich dieses Urteil aber
bisher nicht gefunden habe, könnten Sie mir bitte die genaue
Bezeichnung dieses Urteils nennen, und woher ich es beziehen oder aus
dem Internet herunterladen kann?
Außerdem würde mich noch eine Aussage zu meiner Frage "Rundfunkgebühr
für E-Mail" interessieren (s.u.). Bisher war bei einem Gerät der
Rundfunkempfang technisch von anderen Gerätefunktionen trennbar, weil
der Rundfunk über ein für sich abgeschlossenes Medium lief. Aus dem
Fernseher oder Videorekorder konnte das Empfangsteil entfernt werden,
aber die Geräte weiterhin zum Betrachten z.B. von Urlaubsvideos
genutzt werden. Nun teilt sich der Rundfunkempfang aber nicht ein
Gerät mit anderen Funktionen sondern ein Medium, nämlich das Internet.
Damit ist der Rundfunk technisch nicht mehr z.B. von E-Mail trennbar,
da für E-Mail das Internet benötigt wird. Durch diese Verkoppelung muß
also für die Benutzung von E-Mail Rundfunkgebühren gezahlt werden.
Darf die Rundfunkgebühr auch für anderes als nur für Rundfunkempfang
verlangt werden?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
Zum Seitenanfang
Zurück zum »Schriftverkehr mit Landespolitikern von Baden-Württemberg«
Zurück zum »Offenen Brief an die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg«