Anfrage an die Abgeordnete Frau Ruth Weckenmann (SPD)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Rundfunkgebühr für Internet-PCs
Datum: 03.04.2005 20:39
Von:
An: Ruth.Weckenmann@web.de
Sehr geehrte Frau Weckenmann,
in Ihrem Schreiben vom 30.11.2004 ("Snail-Mail") zum Thema GEZ-Gebühr
für Internet-PCs erwähnten Sie ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts.
Leider konnte ich dieses Urteil bisher im Internet nicht finden. Aber
da Sie es erwähnt haben, könnten Sie mir vielleicht bitte weiterhelfen
und mir die genaue Bezeichnung des Urteils nennen, und woher ich es
z.B. aus dem Internet herunterladen kann.
Vielen Dank im voraus
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Urteil Bundesverfassungsgericht
Datum: 14.04.2005 10:20
Von: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de
An:
Sehr geehrter Herr
Ruth Weckenmann MdL hat uns Ihre Mail vom 8. April weitergeleitet,
worin Sie uns bitten, Ihnen die Fundstelle des
Verfassungsgerichtsurteils zu nennen: Es handelt sich um das so
genannte Rundfunkgebühren-Urteil aus dem Jahr 1994 (BVerfGE 90, 60).
Gerne senden wir Ihnen das Urteil postalisch zu und bitten Sie, uns
gegebenenfalls Ihre Anschrift mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hörsch
Büroleiter
Abgeordnetenbüro Birgit Kipfer MdL
Medien- und verbraucherpolitische Sprecherin
der SPD-Fraktion
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Telefon 0711 / 2063 -745
Telefax 0711 / 2063 - 710
E-Mail birgit.kipfer@spd.landtag-bw.de
Internet www.birgit-kipfer.de
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht
Datum: 14.04.2005 20:31
Von:
An: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de
Sehr geehrter Herr Hörsch,
Am Donnerstag, 14. April 2005 10:20 schrieben Sie:
> Ruth Weckenmann MdL hat uns Ihre Mail vom 8. April weitergeleitet,
> worin Sie uns bitten, Ihnen die Fundstelle des
> Verfassungsgerichtsurteils zu nennen: Es handelt sich um das so
> genannte Rundfunkgebühren-Urteil aus dem Jahr 1994 (BVerfGE 90, 60).
>
> Gerne senden wir Ihnen das Urteil postalisch zu und bitten Sie, uns
> gegebenenfalls Ihre Anschrift mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können mir auch das Dokument im
PDF-Format per E-Mail zusenden, so sparen Sie sich das Porto.
Ansonsten lautet meine "Snail-Mail"-Adresse:
Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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AW: Urteil Bundesverfassungsgericht
Datum: 15.04.2005 09:52
Von: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de
An:
Sehr geehrter Herr
das Urteil liegt uns lediglich in Papierform vor und ist auch nicht
ins Internet eingestellt, da es aus dem Jahre 1994 stammt. Wir werden
es Ihnen deshalb auf dem Postweg zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hörsch
Büroleiter
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Re: AW: Urteil Bundesverfassungsgericht
Datum: 20.04.2005 17:12
Von:
An: Birgit.Kipfer@spd.landtag-bw.de
Kopie: Ruth.Weckenmann@web.de
Sehr geehrter Herr Hörsch,
das Dokument kam gestern an.
Nochmals vielen Dank
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