Landtagswahl Baden-Württemberg 2006
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Antwort des Wahlkreiskandidaten (Wahlkreis 2 Stuttgart II) Andreas Reißig (SPD)

Sehr geehrter Herr Speidel,

vielen Dank für Ihre Frage in Email- und Brief-Form, die ich gerne beantworten möchte.

Es ist sicherlich bedauerlich, dass die umfangreichen Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur mit Gebührenerhöhungen gewährleistet werden können. Diese Angebote wurden übrigens stets erweitert, wie zum Beispiel die digitalen Kanäle und nicht zuletzt die Online-Portale. Sie erfüllen damit ihren Informationsauftrag – ein System, um das wir im Ausland durchaus beneidet werden.

Der Punkt, den Sie ansprechen »GEZ-Gebühren auch für Online-PCs« halte ich aus Gründen der Gerechtigkeit für angemessen. Um was geht es dabei genau? Ich zitiere eine Presserklärung des NDR: »Ab dem 1.1.2007 ist im nicht ausschließlich privaten Bereich für die Gesamtheit dieser neuartigen Geräte auf ein und demselben Grundstück nur eine Rundfunkgebühr zu entrichten und auch nur dann, wenn keine anderen (herkömmlichen) Rundfunkgeräte angemeldet sind. Im ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte gebührenfrei, wenn bereits für entsprechende Erstgeräte Rundfunkgebühren entrichtet werden.«

Zunächst: Gebühren sind für »Rundfunkgeräte« zu zahlen. Unbestreitbar ist: ein PC mit Online-Anschluss ist ein Rundfunkgerät. Warum also sollten nicht die, die mit Ihren schnellen Internetanschlüssen die Angebote von ARD und ZDF aufsuchen und die hohe Qualität der Informationen nutzen, sich auch am Gebührenaufkommen beteiligen? Klar ist ferner: Wer zuhause bereits GEZ bezahlt, braucht für den Online-PC keine weiteren Gebühren zu zahlen. Und pro Unternehmen ist die Gebühr ja auch nur einmal fällig.

Ich halte diese Regelung für gerecht und angemessen und muss damit auch Ihrer Meinung widersprechen, dass für das Versenden von E-Mails jetzt Gebühren fällig würden. Auch mit einem Fernsehgerät können Sie ja noch mehr machen, als das Erste schauen…

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reißig

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