Landtagswahl Baden-Württemberg 2006
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Antwort des Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus (CDU)

Sehr geehrter Herr Speidel,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt, dass grundsätzlich die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr an die technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs anknüpft. Es entspricht aber der heutigen Lebenswirklichkeit, dass immer mehr Bürger ihren Rundfunk ausschließlich über das Internet empfangen und somit der allgemeinen Gebührenpflicht unterliegen.

Durch ein sog. »PC-Moratorium« wurde der Zeitpunkt für die Gebührenpflicht allerdings bis Ende 2006 verlängert, obwohl schon heute aufgrund des geänderten Mediennutzungsverhaltens die Zahl der reinen Rundfunkempfänger über den PC entsprechend groß ist. Ein weiteres Hinauszögern ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Rundfunkteilnehmer nicht geboten.

Die Gefahr der unverhältnismäßigen Gebührenbelastung wurde allerdings erkannt und im Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geregelt. Im privaten Bereich fallen die Internet-PCs unter die sog. »Zweitgeräteregel«. Dadurch müssen Haushalte, die bereits über Fernsehen und Radio verfügen, keine zusätzlichen Gebühren entrichten.

Auch im gewerblichen Bereich wird die »Zweitgeräteregel« eingeführt. Grundsätzlich gilt zwar auch hier, dass für alle Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Für Internet-PCs gilt aber nach dem Rundfunkstaatsvertrag, dass in solchen Betrieben, die bereits über ein herkömmliches Rundfunkgerät verfügen, keine zusätzlichen Gebühren mehr anfallen. Gibt es in einem Betrieb keine Rundfunkgeräte, ist nur für einen PC eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Alle anderen PCs sind in diesem Fall aufgrund der Zweitgeräteregel von der Gebühr befreit. Im Ergebnis wird ein Betrieb also unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Internet-PCs mit maximal einer Rundfunkgebühr pro Grundstück belastet.

Die Politik hat somit den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben gemäß eine sehr gute Vereinbarung getroffen, die die Interessen sowohl der privaten als auch der gewerblichen PC-Nutzer bestmöglich wahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Mappus MdL

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